BH tragen Pflicht

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeiterinnen vorschreiben, BHs oder Unterhemden zu tragen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 3 TaBV 15/10). Nach Ansicht des Gerichts ist diese Regel keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts.

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