Im September 2000
Im September 2000 hat die Gemeinde Le Lavandou an der Cote d'Azur ihren Bewohnern kurzerhand das Sterben verboten. Grund für diese Verordnung war die Überfüllung des lokalen Totenackers - sterben darf nur noch, wer einen bereits reservierten Platz auf dem Friedhof vorweisen kann.
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