"Unter genauester Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kollidierte ich mit einer Taube, die unvorschriftsmäßig in der Gegenrichtung unterwegs war und meinem PKW nicht auswich."
"... und bitte ich, mir den Schaden zu ersetzen, da ich nicht damit rechnen konnte, dass dort am hellichten Tage ein Reh aus der Landstraße austreten tut."
"Die Zeugin des Unfalls, die zu dem ersten Gerichtstermin nicht erscheinen konnte, weil sie kurz vor der Geburt stand, hat nunmehr entbunden und kann erneut geladen werden."
"Bei dem unschuldigen Verkehrsunfall wurde ich von meinem Fahrrad geschleudert und prallte mit dem Gesäß auf den Asphalt. Seither habe ich starke Kopfschmerzen."
"An der zur Debatte stehenden Baustelle, die durch eine Ampelanlage geregelt war, hatte ich einen unvorhersehbaren Anfall von Farbenblindheit, der es mir nicht ermöglichte, die gültige rote Ampel exakt abzulesen."
"Meine Frau wurde bei dem Unfall an ihrem Oberkörper leicht, an den Oberschenkeln und der Kehrseite erheblich verletzt. In dieser kurvenreichen Gegend befand sich kein warnendes Verkehrszeichen. Sie können sich jederzeit selbst davon unterrichten."