Wie komme ich bei einer Alkoholkontrolle glimpflich davon?

Ab 1,1 Promille begeht ein Autofahrer allein durch den Alkoholgehalt eine Straftat. Liegt er darunter, begeht er im Fall eines Fahrfehlers oder alkoholtypischer Ausfallerscheinungen eine Straftat, sonst lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Daher wichtig: nicht viel reden, nie ausfällig werden. Sonst steht im Protokoll "lallt" oder "wurde aggressiv". Nur Name, Anschrift und Geburtstag nennen. Die Frage "Haben Sie getrunken?" verneinen. Keine freiwilligen Tests machen - man geht auch nüchtern keine gerade Linie. Zwischen dem letzten Schluck und dem Pusten müssen mindestens zwanzig Minuten liegen, sonst ist das Ergebnis zu hoch. Darauf aber nicht die Polizei hinweisen! Sonst gibt man zu, dass man getrunken hat.

von Martin Kämpf, Rechtsanwalt in München

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